„Mit der Neu-Einführung der NoVA für leichte Nutzfahrzeuge hat die Bundesregierung die Unternehmen mit einer unerwarteten Belastung überrascht. Als wären die Umstände für die Wirtschaft momentan nicht schwierig genug – neue Steuern sind das letzte, was die von der Covid19-Krise gebeutelten Unternehmen jetzt brauchen“, stellt Mag. Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, klar.

Am Samstag, dem 21.11.2020, wurde angekündigt, dass die Änderungen zur NoVA mit 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen. Insofern für ein Kraftfahrzeug ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und dieses vor dem 1. November 2021 geliefert wird, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage weiter angewendet werden.

Daher unser Tipp:

Als Partner in Sachen Nutzfahrzeuge raten wir daher allen Unternehmern dazu, Fahrzeuge noch rechtzeitig zu bestellen bzw. anzukaufen, um somit noch vor dem derzeit bekannt gegebenen Stichtag das Fahrzeug anmelden zu können.

Die Möglichkeit etwaige zukünftige Nova Zahlungen in Vorzugskäufe umzuwandeln wäre auch zu empfehlen.

© Autohaus Mayr

Wir sind für Sie da!

Unser kompetenter Verkaufsleiter & Nutzfahrzeugspezialist Mst. Johann Nitsch gibt Ihnen gerne Auskunft über die neue NoVA. Wir sind erfreut Sie im Rahmen eines persönlichen (B2B) Gesprächs – natürlich im Rahmen der gültigen Coronamaßnahmen – beraten zu können.

Johann Nitsch

Verkaufsleitung & Nutzfahrzeugspezialist

+43 (0) 6415 / 6249 25

johann.nitsch@autohaus-mayr.at
 

Mehr Informationen zu unserem Kontakt und zur virtuellen Erreichbarkeit finden Sie unter:

Virtuelle Erreichbarkeit

 

Quelle: www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-%C3%9Cbersicht/%C3%84nderungen-ab-1.-Juli-2021.html